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WIDERRUF

Gesetzliches Rücktritts- / Widerrufsrecht
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rücktrittsrecht nach den einschlägigen Bestimmungen das FAGG besteht, da es sich bei den Leistungen des Unternehmers um Dienstleistungen handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden (vgl. § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Es wird eine Seminar-Storno-Schutzversicherung empfohlen.

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